Diese Situationen kennen Berater der Esslinger Initiative aus ihrer Beratungspraxis nur zu gut. Oft lautet die Frage der Angehörigen: „Was können wir denn jetzt noch machen?“. Die Antwort darauf erfreut niemanden. Fehlende oder völlig veraltete - und damit nicht mehr gültige - Patientenverfügungen, fehlende Gesundheitsvollmachten („Was, dafür braucht man eine Vollmacht, das ist doch mein Mann/Sohn/ meine Tochter/mein Bruder/meine Oma/mein Enkelkind....?“) oder fehlende umfassende Vorsorgevollmachten haben meist fatale Folgen:
- Handlungsunfähigkeit im Ernstfall: Wenn Sie nicht mehr entscheidungs-fähig sind (z.B. durch Unfall, Krankheit oder Demenz), kann niemand automatisch für Sie rechtsverbindlich handeln. Ehepartner oder Kinder dürfen ohne entsprechende Vollmacht keine Verträge abschließen, Bankgeschäfte tätigen oder medizinische Entscheidungen treffen.
- Gerichtliche Betreuung: In solchen Fällen muss das Betreuungsgericht einen Betreuerin bestellen. Das kostet Zeit (oft Wochen), verursacht zusätzliche Gerichtskosten und Gutachtergebühren und führt dazu, dass eine fremde Person – nicht unbedingt ein Familienmitglied – über Ihre Angelegenheiten entscheidet.
- Unklarheit über medizinische Maßnahmen: Ohne Patientenverfügung wissen Ärzte und Angehörige nicht, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Das führt zu Unsicherheit, Streit in der Familie und möglicherweise zu medizinischen Maßnahmen, die nicht in Ihrem Sinne sind.
- Belastung für Angehörige: Ihre Familie steht unter großem Druck, ohne klare Vorgaben weitreichende Entscheidungen treffen zu müssen. Das kann zu emotionalen Belastungen und Konflikten führen.
- Verzögerungen und finanzielle Risiken: Wichtige Entscheidungen – etwa zur Verwaltung oder zum Verkauf von Immobilien, zur Aufnahme von Krediten oder zur medizinischen Versorgung – können sich erheblich verzögern, was im schlimmsten Fall zu finanziellen Nachteilen oder sogar zur Insolvenz eines Betriebs führen kann.
- Fehlende Selbstbestimmung: Sie verlieren die Möglichkeit, selbst festzulegen, wer Sie vertreten soll und wie in Ihrem Sinne gehandelt werden soll. Entscheidungen über Ihr Leben und Ihr Vermögen liegen dann in fremden Händen.
Zusammengefasst: Ohne Vorsorgepapiere riskieren Sie, dass im Ernstfall fremde Personen oder das Gericht über Ihre persönlichen, finanziellen und medizinischen Belange entscheiden – oft nicht in Ihrem Sinne und mit erheblichen Nachteilen für Sie und Ihre Angehörigen.
Berkheimer Bürger finden hingegen umfassende und kostenfreie Beratung nach Terminabsprache mit Herrn Mildenberger (0711 3451568) entweder im Rainforum der Rainapotheke oder im Meisennest des Pflegeheims Berkheim.
Erfreulicherweise wird unser Schulungsangebot sehr nachgefragt.
Die Schulung im Frühjahr ist bereits ausgebucht.
Deshalb bieten wir einen zweiten Block an für den 20.9., 27.9. und 11.10.2025,
ebenfalls in den Schulungsräumen des Sportparks Esslingen-Weil.
Den Flyer für die Septemberschulung mit dem genauen Ablauf finden Sie in unserem Downloadbereich in der Rubrik <Veranstaltungen>
Sie finden dort auch das Formular für die Anmeldung.
Es sind aktuell noch Plätze frei!
Fragen zur Schulung und Anmeldung beantwortet Ihnen Herr Briem unter eMail

Die Esslinger Initiative veröffentlicht eine Patientenverfügung in leichter Sprache. Inhaltlich identisch mit dem bewährten Muster, ist die "leichte" Fassung im Satzbau und in der Wortwahl komplett überarbeitet. Die Vorlage als PDF-Datei liegt im Downloadbereich. Sie ist noch als Entwurf gekennzeichnet, der Vorstand freut sich über Verbesserungsvorschläge.
Seit Freitag, 17. Februar 2023 steht im Download-Bereich eine neue Version der Vollmachts-Vordrucke und der erläuternden Texte bereit. Die Dokumente sind gekennzeichnet mit dem Versions-Stand "Februar 2023". Es handelt sich bei den Änderungen um redaktionelle Überarbeitungen, die bisher verwendeten Vordrucke werden nicht ungültig.
Zum 1.1.2023 tritt die Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Ein Teil der Änderungen ist die Einführung eines gegenseitigen Vertretungsrechts von Ehegatten in einer Notfallsituation im Bereich der Gesundheitssorge. Das neue Recht umfasst Untersuchungen, Heilbehandlungen, ärztliche Eingriffe und freiheitsentziehende Maßnahmen wie z.B. Bettgitter, Gurte, Beruhigungsmittel. Die Notfallvertretung gilt für 6 Monate. Bei Bedarf muss danach eine Betreuung eingerichtet werden.
Um für den „Fall des Falles“ auf der sicheren Seite zu sein ist es trotzdem empfehlenswert, ab 18 Jahren(!) eine Vollmacht, Patientenverfügung und ggf. eine Betreuungsverfügung zu erstellen, da die Notfallvertretung zeitlich und inhaltlich begrenzt ist.